Um ein Resümee des vergangenen Geschäftsjahres zu ziehen, erstelle ich für Sie Ihren Jahresabschluss bzw. Ihre Gewinnermittlung.
Dies ist ebenfalls einerseits eine gesetzliche Vorgabe, die zu erfüllen ist, andererseits ist dies aber ebenso wichtig für die weitere Entwicklung Ihres Unternehmens.
Mögliche Leistungen sind hier:
Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung
Erstellung der Steuerbilanz
Erstellung der Handelsbilanz
Überleitungsrechnung und Berechnung der latenten Steuern
Erstellung der Kapitalkontenentwicklungen
Durchführung der Offenlegung bzw. Hinterlegung im elektronischen Bundesanzeiger